Unser Beitrag zur Radonmessung und zum Radonschutz
Im Strahlenschutzgesetz wurde ein verbindlicher Referenzwert für die Radon-Aktivitätskonzentration von 300 Bq/m³ an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen im Innenbereich festgelegt. In sogenannten Radonvorsorgegebieten gilt eine Messpflicht für Räume mit Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss.
In diesem Zusammenhang kann der VKTA als seitens des Bundesamtes für Strahlenschutz anerkannte Stelle zur Messung der Radonaktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen mit eigener Messtechnik zeitaufgelöste Messungen anbieten. Darüber hinaus sind auch Messungen der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft und die Bestimmung des geogenen Radonpotentials möglich. Anerkennungsbescheid Radonmessstelle
Die Fachleute des VKTA, die teilweise zusätzlich über die Qualifikation als Radon-Fachperson der Bauakademie Sachsen verfügen, beraten Sie gern zum Thema Radon, geben Informationen zur Messmethodik und Bewertung vorgefundener Situationen und können ggf. weitere Maßnahmen empfehlen.