Radioaktiver Abfall
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Unser Beitrag zum Abfall- und Kernmaterialmanagement

Die beim Betrieb und Rückbau der kerntechnischen Anlagen des Forschungsstandortes Rossendorf entstehenden radioaktiven Abfälle werden im VKTA zwischengelagert. Dafür betreibt der VKTA das Zwischenlager Rossendorf für alle Arten von festen radioaktiven Abfällen. Hier verbleiben diese Abfälle bis zu ihrer Abgabe an ein Endlager des Bundes.

Bei dieser Zwischenlagerung unterscheidet man die verschiedenen Arten der Abfälle, da deren Handhabung unterschiedlich ist. Feste schwachradioaktive Abfälle werden in Primärbehältern, meist in 200-Liter-Abfallfässern gelagert. Sie befinden sich während der Zwischenlagerung in 20-ft-Fracht- oder in sogenannten KONRAD-Containern. Abfälle mit einer höheren Aktivität bzw. einer höheren Ortsdosisleistung sind in Abschirmbehältern eingestellt, die beispielsweise aus Gusseisen bestehen.

Weiterhin betreibt der VKTA für den gesamten Forschungsstandort Rossendorf alle Auffanganlagen für Laborabwässer sowie die Laborabwasser-Reinigungsanlage. Die anfallenden Laborabwässer werden durch den Strahlenschutz radiologisch kontrolliert und anschließend chemisch aufbereitet, um danach in die kommunale Abwasserkanalisation abgegeben zu werden. Sollten Laborabwässer oder flüssige radioaktive Abfälle einer Behandlung bedürfen, so stehen dem VKTA verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Ein wesentlicher Bestandteil des Abfallmanagements ist die Dokumentation der Abfälle. Dabei müssen alle genehmigungs- und strahlenschutzrechtlichen Aspekte beachtet und die Bedingungen des Endlagers KONRAD eingehalten werden. Zu diesem Zweck bedient sich der VKTA eines elektronischen Buchführungssystems, welches den gesamten Abfallfluss mit allen stofflichen und radiologischen Parametern abbildet.

Eine weitere zentrale Aufgabe beim Rückbau der kerntechnischen Anlagen ist es, das am Rossendorfer Forschungsstandort vorhandene Kernmaterial zu sichern und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde das gesamte Kernmaterial deshalb in einer eigens dafür errichteten Anlage zusammengefasst. Dort existieren die erforderlichen technischen Einrichtungen zur sicheren Verwahrung und zur Vorbereitung einer entsorgungsgerechten Konditionierung von Kernmaterial.

Informationspflicht des VKTA gemäß Atomgesetz

Gemäß § 7c Absatz 2 Nr. 4 des Atomgesetzes ist der VKTA als Genehmigungsinhaber verpflichtet, die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb, über meldepflichtige Ereignisse und über (nukleare) Unfälle in kerntechnischen Anlagen zu informieren:

Zwischenlager Rossendorf (ZLR), genehmigt gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 3 des Strahlenschutzgesetzes

Das ZLR befindet sich im bestimmungsgemäßen Betrieb.

Es gab in den letzten 12 Monaten kein meldepflichtiges Ereignis und keinen radioaktiven Unfall.