Landessammelstelle
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigen

Landessammelstelle des Freistaates Sachsen

Die Landessammelstelle des Freistaates Sachsen für radioaktive Abfälle ist die zentrale Anlaufstelle für die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus Medizin, Industrie, Lehre und Forschung der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Hier erfolgt die sichere Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle, die Ablieferungspflichtige gemäß § 5 Abs. 4 AtEV an die Landessammelstelle entsorgen müssen.

Die Abfälle dürfen Kernbrennstoffe entsprechend AtG § 2 Absatz 3 enthalten und müssen in Sachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt angefallen sein. Die kostenpflichtige Annahme der Abfälle wird vertraglich geregelt und basiert auf der Benutzungsordnung der Landessammelstelle.

Die Mitarbeiterinnen der Landessammelstelle beraten und unterstützen die Ablieferungspflichtigen bei der Vorbereitung der Ablieferung und Annahme der Abfälle zur Zwischenlagerung ebenso wie bei der Durchführung und Organisation des erforderlichen Gefahrguttransportes zur Landessammelstelle.

Die Landessammelstelle stellt entsprechend der Benutzungsordnung auf Wunsch des Ablieferungspflichtigen Verpackungen gegen Entgelt zur Verfügung.

Benutzungsordnung (PDF)
Kostenordnung (PDF), gültig ab 01.01.2024

Seit einiger Zeit treten gehäuft Funde radioaktiver Stoffe in Privathaushalten bzw. in Zusammenhang mit Privatpersonen auf. Diese Fundsachen sind ebenfalls bei der Landessammelstelle abzugeben. Weitergehende Informationen der dafür zuständigen Behörde sind hier zu finden: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/strahlenschutz/2388.htm