Unser Beitrag zum Verbraucherschutz
Untersuchungen von Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV):
Zugelassene Untersuchungsstelle nach §15 Abs. 4 TrinkwV
Zulassungsbescheid (PDF)Erstuntersuchung in vier unterschiedlichen Quartalen innerhalb von 12 Monaten
- Als Untersuchungsparameter werden Radon-222, Tritium sowie die Richtdosis ermittelt
- Alle angewandten Analysenverfahren erreichen die geforderten Nachweisgrenzen