Radioaktiver Abfall
Informationen in Leichter Sprache

Radio-Aktiver Abfall

Radio-Aktiver Abfall ist Abfall mit Strahlung. 
Ein anderes Wort für Strahlung ist Radio-Aktivität. 
Radio-Aktiver Abfall entsteht zum Beispiel in Kern-Kraft-Werken. 
Der VKTA lagert den radio-aktiven Abfall. 
Der VKTA lagert den radio-aktiven Abfall so lange, 
bis der radio-aktive Abfall in ein End-Lager gebracht wird. 
Der VKTA betreibt ein Zwischen-Lager für den radio-aktiven Abfall. 
Im End-Lager bleibt der radio-aktive Abfall für immer. 

Informationspflicht des VKTA gemäß Atomgesetz [Alltagssprache]

Gemäß § 7c Absatz 2 Nr. 4 des Atomgesetzes ist der VKTA als Genehmigungsinhaber verpflichtet, die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb, über meldepflichtige Ereignisse und über (nukleare) Unfälle in kerntechnischen Anlagen zu informieren:

Zwischenlager Rossendorf (ZLR), genehmigt gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz

Das ZLR befindet sich im bestimmungsgemäßen Betrieb.

Es gab in den letzten 12 Monaten kein meldepflichtiges Ereignis und keinen radioaktiven Unfall.