Radio-Aktiver Abfall
Radio-Aktiver Abfall ist Abfall mit Strahlung.
Ein anderes Wort für Strahlung ist Radio-Aktivität.
Radio-Aktiver Abfall entsteht zum Beispiel in Kern-Kraft-Werken.
Der VKTA lagert den radio-aktiven Abfall.
Der VKTA lagert den radio-aktiven Abfall so lange,
bis der radio-aktive Abfall in ein End-Lager gebracht wird.
Der VKTA betreibt ein Zwischen-Lager für den radio-aktiven Abfall.
Im End-Lager bleibt der radio-aktive Abfall für immer.
Informationspflicht des VKTA gemäß Atomgesetz [Alltagssprache]
Gemäß § 7c Absatz 2 Nr. 4 des Atomgesetzes ist der VKTA als Genehmigungsinhaber verpflichtet, die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb, über meldepflichtige Ereignisse und über (nukleare) Unfälle in kerntechnischen Anlagen zu informieren:
Zwischenlager Rossendorf (ZLR), genehmigt gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz
Das ZLR befindet sich im bestimmungsgemäßen Betrieb.
Es gab in den letzten 12 Monaten kein meldepflichtiges Ereignis und keinen radioaktiven Unfall.