Landes-Sammel-Stelle
Es gibt ein Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Man muss Abfall mit Strahlung zu einer Sammel-Stelle bringen.
Bei einer Sammel-Stelle wird der Abfall mit Strahlung gesammelt.
Man darf den Abfall nicht anders entsorgen.
Beim VKTA gibt es so eine Sammel-Stelle.
Die Sammel-Stelle heißt: Landes-Sammel-Stelle.
Das ist die Sammel-Stelle vom Bundes-Land Sachsen.
Zu der Landes-Sammel-Stelle kann man
Abfall mit Strahlung bringen.
Zum Beispiel kommt der Abfall mit Strahlung aus:
- dem medizinischen Bereich
- der Industrie
- der Forschung
Diese Bundes-Länder können Abfall mit Strahlung
zu dieser Landes-Sammel-Stelle bringen:
- Sachsen
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
Die Kunden müssen der Landes-Sammel-Stelle
Geld geben,
wenn sie ihren Abfall mit Strahlung
zu der Landes-Sammel-Stelle bringen.
Die Mitarbeiter von der Landes-Sammel-Stelle
unterstützen die Kunden,
die ihren Abfall mit Strahlung zur Sammel-Stelle bringen.
Sie unterstützen zum Beispiel beim Gefahr-Gut-Transport.
Abfall mit Strahlung ist gefährlich.
Darum nennt man Abfall mit Strahlung: Gefahr-Gut.
Wenn man Gefahr-Gut zum Beispiel
mit dem LKW zur Sammel-Stelle bringt,
dann nennt man das: Gefahr-Gut-Transport.
Damit beim Gefahr-Gut-Transport alles gut funktioniert,
unterstützen die Mitarbeiter von der Landes-Sammel-Stelle
ihre Kunden dabei.
Wenn Sie eine Verpackung
für den Abfall mit Strahlung brauchen,
dann geben die Mitarbeiter von der Landes-Sammel-Stelle
Ihnen eine Verpackung.
Dafür müssen Sie den Mitarbeitern
von der Landes-Sammel-Stelle Geld bezahlen.
Benutzungsordnung (PDF, Alltagssprache)
Kostenordnung (PDF), gültig ab 01.01.2024