Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Der Kurs wendet sich an Strahlenschutzbeauftragte (SSB), Strahlenschutzverantwortliche (SSV) sowie andere fachkundige Personen, die gemäß § 48 Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung (2019) verpflichtet sind, ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle 5 Jahre zu aktualisieren.