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Bestimmen des
Aktivitätsinventars der Abfallgebinde mittels Gammascanner (© VKTA
2001) |
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Die abgelieferten
Stoffe dürfen weder Kernbrennstoffe noch kernbrennstoffhaltige
Abfälle enthalten und müssen in Sachsen, Thüringen oder
Sachsen-Anhalt angefallen sein. Die Annahme des Abfalles wird vertraglich
geregelt und basiert auf der Benutzungsordnung der Landessammelstelle.
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Einstapeln der
ausgemessenen Abfallgebinde in das Zwischenlager der Landessammelstelle
(© VKTA 2001) |
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