Landessammelstelle
Ihr Ansprechpartner: Franziska Leege
(0351) 260 3324
(0351) 260 3309
Die Landessammelstelle ist die zentrale Anlaufstelle unter anderem für Forscher, Nuklearmediziner oder Gewerbetreibende aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, die radioaktive Abfälle entsorgen müssen. Sie übernimmt radioaktive Abfälle, die Ablieferungspflichtige gemäß § 76 Abs. 4 Strahlenschutzverordnung an die Landessammelstelle abzuliefern haben.
Bestimmen des Aktivitätsinventars der Abfallgebinde mittels Gammascanner (© VKTA 2001)
 

Die abgelieferten Stoffe dürfen weder Kernbrennstoffe noch kernbrennstoffhaltige Abfälle enthalten und müssen in Sachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt angefallen sein. Die Annahme des Abfalles wird vertraglich geregelt und basiert auf der Benutzungsordnung der Landessammelstelle.

Einstapeln der ausgemessenen Abfallgebinde in das Zwischenlager der Landessammelstelle
(© VKTA 2001)
Die Benutzungs- und die Kostenordnung werden auf Anforderung der Ablieferungspflichtigen zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter der Landessammelstelle beraten und unterstützen die Ablieferungspflichtigen bei der Vorbereitung der Gebinde zur Ablieferung und Annahme zur Zwischenlagerung einschließlich des Transportes.  
     
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