Rückbau        
 
Rückbau Produktionsanlagen
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Eine Hauptaufgabe des VKTA ist die Stilllegung der Ende 1991 vom ehemaligen Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf übernommenen drei kerntechnischen Anlagenkomplexe der Isotopenproduktion nach deren Produktionseinstellung. Diese Anlagenkomplexe befanden sich im Gebäude 8d (Radiopharmazeutisches Laboratorium), welches Mitte der 50er Jahre errichtet wurde, und im Gebäude 91 (Anlagen für Strahlenquellen und zur Spaltmolybdänproduktion), welches Anfang der 70er Jahre errichtet wurde. Für die Anlage für Strahlenquellen sowie für das Radiopharmazeutische Laboratorium wurden die Produktionsarbeiten am 30.06.2000 eingestellt. Die Produktionseinstellung der Anlage zur Spaltmolybdänproduktion (AMOR) erfolgte bereits Ende 1990. Die Produktionsanlagen bestanden im Wesentlichen aus Heißen und Warmen Zellen mit technologischen Einrichtungen, Lagerbehältern, chemischen Laboratorien sowie messtechnischen und lufttechnischen Einrichtungen. Die Stilllegung der Isotopenproduktionsanlagen wird in mehreren Rückbauphasen realisiert (Abschalten (irreversible Stillsetzung), Leerfahren und Ausräumen (Abbau) der Anlagen, Dekontamination der Gebäudestrukturen und angrenzenden Außenbereiche, Freimessen dieser Strukturen und Bereiche sowie Abriss der Gebäude). Mit der sich anschließenden Entlassung aus der atomrechtlichen Aufsicht wird die Stilllegung der Rossendorfer Isotopenproduktion abgeschlossen. Danach können die von der ehemaligen Rossendorfer Isotopenproduktion genutzten und rekultivierten Geländebereiche wieder konventionell genutzt werden.

Im Oktober 1997 erhielt der VKTA eine erste von drei Genehmigungen zur Stilllegung von einzelnen Anlagen der Isotopenproduktion. Im Rahmen dieser drei separaten Stilllegungsgenehmigungen wurden bis zum Juli 2006 sämtliche Anlagen der Isotopenproduktion leergefahren, fernhantiert bzw. manuell ausgeräumt sowie das Gebäude 8d und der Gebäudekomplex 91 weitestgehend dekontaminiert.
 

In einem abschließenden Stilllegungsschritt werden nunmehr im Rahmen einer abdeckenden Schlussgenehmigung nach § 7 (3) des Atomgesetzes alle Bereiche der Isotopenproduktion einer teilweise noch erforderlichen Feindekontamination unterzogen, der sich dann der Abriss aller Gebäudekomplexe der ehemaligen Isotopenproduktion bis zu deren Entlassung aus der atomrechtlichen Aufsicht im Jahre 2010 anschließt. Diese Schlussgenehmigung wurde dem VKTA am 26.07.2006 vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) erteilt.
 

Abbrucharbeiten am Gebäude 8d (Stand Mitte 2008) (© VKTA 2008)
 

Unverfülltes Baufeld nach dem Abriss des Gebäudes 8d (© VKTA 2008)
 

Abbrucharbeiten am Gebäudekomplex 91 (© VKTA 2008)
 

Abbrucharbeiten am Fortluftschornstein (© VKTA 2008)
 

Elektrokleinbagger beim Abbrechen der Schwerbetonstruktur eines Heiße Zellen-Traktes im Gebäude 91 (© VKTA 2008)
 
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