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| Rückbau
Produktionsanlagen |
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Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Thomas
Grahnert |
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(0351) 260
2026 |
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(0351) 260
3179 |
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| Eine Hauptaufgabe des VKTA ist die Stilllegung
der Ende 1991 vom ehemaligen Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf
übernommenen drei kerntechnischen Anlagenkomplexe der Isotopenproduktion
nach deren Produktionseinstellung. Diese Anlagenkomplexe befanden sich im
Gebäude 8d (Radiopharmazeutisches Laboratorium), welches Mitte der 50er
Jahre errichtet wurde, und im Gebäude 91 (Anlagen für Strahlenquellen
und zur Spaltmolybdänproduktion), welches Anfang der 70er Jahre errichtet
wurde. Für die Anlage für Strahlenquellen sowie für das
Radiopharmazeutische Laboratorium wurden die Produktionsarbeiten am 30.06.2000
eingestellt. Die Produktionseinstellung der Anlage zur
Spaltmolybdänproduktion (AMOR) erfolgte bereits Ende 1990. Die
Produktionsanlagen bestanden im Wesentlichen aus Heißen und Warmen Zellen
mit technologischen Einrichtungen, Lagerbehältern, chemischen Laboratorien
sowie messtechnischen und lufttechnischen Einrichtungen. Die Stilllegung der
Isotopenproduktionsanlagen wird in mehreren Rückbauphasen realisiert
(Abschalten (irreversible Stillsetzung), Leerfahren und Ausräumen (Abbau)
der Anlagen, Dekontamination der Gebäudestrukturen und angrenzenden
Außenbereiche, Freimessen dieser Strukturen und Bereiche sowie Abriss der
Gebäude). Mit der sich anschließenden Entlassung aus der
atomrechtlichen Aufsicht wird die Stilllegung der Rossendorfer
Isotopenproduktion abgeschlossen. Danach können die von der ehemaligen
Rossendorfer Isotopenproduktion genutzten und rekultivierten
Geländebereiche wieder konventionell genutzt werden. |
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Im Oktober
1997 erhielt der VKTA eine erste von drei Genehmigungen zur Stilllegung von
einzelnen Anlagen der Isotopenproduktion. Im Rahmen dieser drei separaten
Stilllegungsgenehmigungen wurden bis zum Juli 2006 sämtliche Anlagen der
Isotopenproduktion leergefahren, fernhantiert bzw. manuell ausgeräumt
sowie das Gebäude 8d und der Gebäudekomplex 91 weitestgehend
dekontaminiert. |
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In einem
abschließenden Stilllegungsschritt werden nunmehr im Rahmen einer
abdeckenden Schlussgenehmigung nach § 7 (3) des Atomgesetzes alle Bereiche
der Isotopenproduktion einer teilweise noch erforderlichen Feindekontamination
unterzogen, der sich dann der Abriss aller Gebäudekomplexe der ehemaligen
Isotopenproduktion bis zu deren Entlassung aus der atomrechtlichen Aufsicht im
Jahre 2010 anschließt. Diese Schlussgenehmigung wurde dem VKTA am
26.07.2006 vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und
Landwirtschaft (SMUL) erteilt. |
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Abbrucharbeiten am Gebäude 8d (Stand
Mitte 2008) (© VKTA 2008) |
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Unverfülltes Baufeld nach dem Abriss
des Gebäudes 8d (© VKTA 2008) |
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Abbrucharbeiten am Gebäudekomplex 91
(© VKTA 2008) |
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Abbrucharbeiten am Fortluftschornstein
(© VKTA 2008) |
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Elektrokleinbagger beim Abbrechen der
Schwerbetonstruktur eines Heiße Zellen-Traktes im Gebäude 91 (©
VKTA 2008) |
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© vkta 2009 |
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